Die Kosten für einen Dogsitter können als haushaltsnahe Dienstleistungen bei der Steuererklärung berücksichtigt werden. Solche Kosten sind aber nicht absetzbar, wenn die Hunde außerhalb der Wohnung und des Gartens betreut werden. Leistungen, die für die Versorgung und Betreuung eines in dem Haushalt des Steuerpflichtigen aufgenommenen Hundes erbracht werden, sind haushaltsnah, denn Tätigkeiten wie Füttern, Fellpflege und das Ausführen des Hundes werden regelmäßig vom Steuerpflichtigen oder sonstigen Haushaltsangehörigen erledigt. Werden diese Leistungen vom Dogsitter aber nicht im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht, führt dies auch nicht zu einer Steuerermäßigung (Finanzgericht Münster, AZ.: 14 K 2289/11 E)
RA Frank Richter, www.richterrecht.com“