Die American Quarter Horse Association darf geklonte Pferde von der Registrierung ausschließen. Das Urteil eines niedrigeren Gerichts wurde nun aufgehoben, nach welchem die AQHA geklonte Pferde hätte eintragen müssen.
Cloning von Pferden wurde zuerst 2003 von Besitzern ausgeführt, die so die Blutlinien ihrer Pferde erhalten wollten. 2004 hatte das AQHA Board of Directors Rule 227(a) beschlossen, welche die Registration von geklonten Pferden und ihrer Nachzucht verbietet. Die AQHA ist gegen die Registration von geklonten Tieren u. a. deshalb, weil sie argumentiert, dass Cloning nicht die Rasse verbessert und dass sonst Elite-Pferde immer wieder und wieder geklont werden könnten.
Jason Abraham und zwei seiner angeschlossenen Firmen, Abraham & Veneklasen Joint Venture und Abraham Equine Inc., hatten gegen die AQHA geklagt, dass Rule 227(a) abgeschafft werden müsse, weil sie gegen das Kartellrecht verstoße. Im Juli 2013 hatte ein District-Gericht befunden, dass die Regel sowohl gegen Staat- wie Bundesgericht Kartellrecht verstoße und dass die AQHA geklonte Pferde eintragen müsse. Dagegen war die AQHA zur nächsthöheren Instanz gegangen.
Am 14. Januar erklärte das 5. District U.S. Court of Appeals die Entscheidung des niedrigeren Gerichts als ungültig. Es befand die vom Kläger vorgebrachten Gründe nicht zutreffend, dass die Regelung den Handel nicht einschränke und dass die AQHA kein Konkurrent sei in dem vorgegebenen Markt für Elite Quarter Horses.
In einem Schreiben äußerte sich AQHA Executive Vice President Don Treadway zufrieden über das Gerichtsurteil:
„Wir wussten immer, dass wir Recht hatten. Natürlich nimmt dieses Urteil eine schwere Last von den Schultern der Association. Wir sind erleichtert, endlich ein Gerichsturteil zu unseren Gunsten erhalten zu haben.”
Der Anwalt der Kläger meinte, die Angelegenheit sei noch nicht vom Tisch. Anscheinend will man in die Berufung gehen…