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    Equidenpass? Ja klar ein Muss, aber bitte den richtigen!

    0
    By WesternHorse on 14. April 2014 Haltung, Weide, Stall

    Der Equidenpass ist heute ein Muss. Für Rassepferde sollte er vom jeweiligen Zuchtverband ausgestellt werden

    Von Bärbel Klein und Romy Althaus, in Zusammenarbeit mit der DQHA, dem PHCG und dem ApHCG

    Equidenpass? Ja klar ein Muss, aber bitte den richtigen!

    In der „Europäischen Union“ muss jeder Equide von einem entsprechenden Equidenpass begleitet werden, der ihn zweifelsfrei identifiziert, so will es der Gesetzgeber. Die Frage eines jeden Pferdebesitzers ist aber: „Wo muss ich den Equidenpass für mein Pferd beantragen?“

    Die Fülle der Stellen, die Pässe in Deutschland ausgeben, ist groß und für den normalen Pferdebesitzer schwierig zu überschau­en. In den Meldestellen sieht man Pässe in unterschiedlichen Far­ben von verschiedenen passausgebenden Stellen.

    Wichtiges Dokument mit vielfältigen Funktionen

    Der Equidenpass erfüllt gleich mehrere Zwecke, die für viele Lebensbereiche des Pferdes sehr wichtig sind. Bedeutendste Funktion ist die Identifizierung des Tieres, denn egal ob Tierarzt, Amtstierarzt, Polizei, die Turniermeldestelle, Grenzkontrollstelle und letztlich Tierkörperbeseitigung oder Schlachthof – alle überprüfen, ob der ihnen vorgelegte Pass auch zu dem von ihnen be­sichtigten Pferd passt.

    Weiterhin wird in dem Dokument der Status des Pferdes als Schlachtpferd oder Nichtschlachtpferd vermerkt. Dieser entscheidet darüber, ob ein Tier in die menschliche Nahrungskette gelangt oder nicht. Deswegen ist auch die zeitnahe Beantragung der Papiere des Fohlens wichtig, da der Equidenpass innerhalb des Geburtsjahres ausgestellt sein sollte (bzw. sechs Monate nach der Geburt für Fohlen, die nach dem 1.7. geboren wurden). Nur dann kann der Eigentümer wählen, ob sein Pferd später einmal geschlachtet werden darf. Nach Ablauf dieser Frist wird das Tier in jedem Fall als Nichtschlachtpferd eingetragen.

    Zusätzlich müssen in dem Equidenpass Auslandsaufenthalte, Eigentümerwechsel, medikamentöse Behandlungen bei Schlacht­pferden und Impfungen  festgehalten werden sowie Tests von an­zeigepflichtigen Erkrankungen (wie z. B. der gefährlichen „Equi­nen Infektiösen Anämie“). Diese Grundfunktionen erfüllt jeder Equidenpass, der in Europa von einer damit beauftragten zuständigen Stelle ausgestellt wird (z. B. DQHA, PHCG, ApHCG).

     

    Equidenpass für ein Rassepferd nur vom Zuchtverband

    Darüber hinaus lassen sich Pferde nach dem nationalen Ge­­setz  grob in Rassepferde und Pferde ohne Rasse unterteilen. Ein Rassepferd – also z. B. ein Quarter Horse mit einem Papier der American Quarter Horse Association (AQHA), ein Paint Horse mit einem Papier der American Paint Horse Association (APHA), ein Appaloosa Horse mit einem Papier des Appaloosa Horse Clubs (ApHC) kann im Sport, in der Freizeit und in der Zucht eingesetzt werden. Bei diesem Ras­sepferd muss der Pass noch eine weitere sehr wichtige Aufgabe erfüllen: Er muss die Abstammung des Pferdes bestätigen. Dies kann allerdings nur ein Equidenpass leisten, der von dem für die Rasse zuständigen und staatlich anerkannten Zuchtverband ausgestellt wurde. Nur dem Zuchtverband ist es möglich, die Abstammung des jeweiligen Pferdes zweifelsfrei zu überprüfen, nachzuweisen und im „Rasse- bzw. Zuchtpferde-Equidenpass“ zu bescheinigen. Damit erhält das Pferd auch eine Zuchtbescheinigung in den Equidenpass.

    Ohne diese Beschei­nigung darf mit einem Rassepferd nicht gezüchtet werden. Eben­­so ist eine Veräußerung des Tieres zum Zweck der Zucht ordnungswidrig.

    Für die Ausstellung des Equidenpasses für ein Rassepferd ist die Mitgliedschaft im jeweiligen Zuchtverband zwingend notwendig. Die Zuchtverbände sind gesetzlich dazu verpflichtet, sämtliche relevanten Daten der zuchtaktiven Tiere nachzuhalten. Da­her müssen die Besitzer der Pferde über eine Mitgliedschaft und damit Anerkennung der jeweiligen Zuchtbuchordnung des Ver­bandes in die Pflicht genommen werden, Informationen wie u.a. Bedeckungen, Geburten oder Todesfälle zu melden. Daraus re­sultiert, dass Zuchtverbände die hoheitliche Aufgabe der Equi­denpass-Ausstellung nur für Mitglieder vornehmen können.

    Die Zuchtverbände der Westernpferderassen

    Daher sollte sich jeder Pferdebesitzer, der ein reinrassiges Pferd hat, zur Erstellung des Equidenpasses an den für die Rasse zu­ständigen Zuchtverband wenden. Für die amerikanischen We­sternpferderassen sind dies:

    – Deutsche Quarter Horse Association – www.DQHA.de

    E-Pass DQHA

    – Paint Horse Club Germany – www.PHCG.de

    E-Pass PHCG

    – Appaloosa Horse Club Germany – www.ApHCG.com

    E-Pass ApHCG

    Für alle anderen Rassen findet sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Ver­braucherschutz (www.bmelv.de) eine Liste mit den passausgebenden Stellen. Hier werden neben den oben bereits genannten Zuchtverbänden/-vereinigungen auch Stellen für die Passerstel­lung von Pferden ohne anerkannte Rasse in den jeweiligen Bun­desländern aufgeführt.

    Für alle Equidenpässe wichtig sind diese zwei Punkte:

    1. Der Pferdebesitzer/Pferdehalter, also der, in dessen Obhut sich das Pferd befindet (z. B. Pensionsstall, Trainer, Transporteur oder Pferdeeigentümer) ist dafür verantwortlich, dass das Pferd von einem korrekten Equidenpass begleitet wird, und ist bei Kon­trollen haftbar.

    2.  Der Equidenpass ist ein lebenslang gültiges Dokument und kann nicht ohne weiteres ausgetauscht oder umgewandelt werden. Deshalb sollte die passausstellende Stelle mit Bedacht ge­wählt werden. Im Zweifelsfall sollte man dort lieber nachfragen, bevor man sich entscheidet.

    Für Rassepferde der drei Westernpferderassen ist es daher sinnvoll und für die Zucht sogar unerlässlich, den Equidenpass bei einem der drei oben genannten jeweils zuständigen Western­pfer­de­zuchtverbände erstellen zu lassen. Neben der reinen Equidenpass-Erstellung beraten sie die Pferdebesitzer und -eigentümer gerne und ausführlich in allen Fragen rund um das Rassepferd.

     

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