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    Neues Gesetz: Antibiotika-Verbot und Tierschutz

    0
    By WesternHorse on 11. Oktober 2021 Gesundheit, News-Slider

    Aktuell wird ein Antrag diskutiert, die von der Europäischen Arzneimittel Agentur (EMA)  und anderen wissenschaftlichen Institutionen vorgesehene Verordnung für Tierarzneimittel wesentlich zu verschärfen und die meisten der jetzt für Tiere zugelassenen Antibiotika für deren Behandlung zu verbieten. Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. (TVT) unterstützt die Zielrichtung des Antrags, nämlich Antibiotika-Resistenzen zu vermeiden und tierschutzwidrige Praktiken in der Nutztierhaltung zu unterbinden. Allerdings sei die Einschränkung der Behandlungsmöglichkeiten für Nutz-, Haus- und Heimtiere dafür keineswegs zielführend.

    „Tieren eine notwendige antibiotische Behandlung zu verweigern ist tierschutzwidrig! Ein Verbot dieser Behandlungen trägt kaum dazu bei, Antibiotika-Resistenzen zu vermeiden oder das Tierwohl bei Nutztieren zu verbessern. Hier sind in den jeweiligen Themenbereichen eigene Strategien zu verfolgen.“, so Dr. Andreas Franzky, Vorsitzender der TVT. Deshalb unterstützt die TVT – ebenso wie der Deutsche Tierschutzbund –, die Initiativen  der Bundestierärztekammer (BTK) und des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte (bpt), die sich gegen das Verbot ausspricht.

    Am 28. Januar 2022 tritt die Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über Tierarzneimittel in Kraft. Im Zusammenhang mit dieser Verordnung muss eine Reihe weiterer, sogenannter delegierter Verordnungen erlassen werden. Eine dieser Verordnungen regelt, welche Antibiotika zukünftig der Behandlung von Menschen vorbehalten bleiben. Die von der Europäischen Arzneimittel Agentur (EMA)  und anderen wissenschaftlichen Institutionen vorgesehene Verordnung sieht auch weiterhin die Möglichkeit vor, Tiere verantwortungsvoll und wirksam zu behandeln.

    Nun ein Antrag in das Europaparlament eingebracht, diese Verordnung wesentlich zu verschärfen und die überwiegende Mehrheit der jetzt für Tiere zugelassenen Antibiotika zu verbieten. Das hätte weitreichende Folgen für die antibiotische Behandlung erkrankter Tiere. Durch das Verbot sollen die Entstehung von Antibiotika-Resistenzen beim Menschen eingedämmt und tierschutzwidrige Praktiken in der Nutztierhaltung beendet werden.

    Die TVT unterstützt diese Ziele, die allerdings über ein Behandlungsverbot absolut nicht zu erreichen sind. Die Argumentation, dass die Anwendung von Antibiotika in der Tierhaltung die Resistenzen bei Menschen fördert, ist nur bedingt richtig. Nur ein sehr geringer Prozentsatz der beim Tier auftretenden  Resistenzen geht auf den Menschen über und betrifft in erster Linie Landwirte und Tierärzte. Der allergrößte Teil der beim Menschen auftretenden Resistenzen – wie zum Beispiel multiresistente Krankenhauskeime – werden von diesen selbst produziert. Gleichwohl ist es wichtig, sowohl in der Tiermedizin wie auch in der Humanmedizin für einen verantwortungsvollen Umgang mit Antibiotika und eine Verringerung des Einsatzes von Antibiotika zu sorgen.

    In der Tiermedizin wird dieses schon seit 2011 durch verschiedene Maßnahmen umgesetzt, so dass sich der Verbrauch an antibiotischen Wirkstoffen seitdem um mehr als 50 % verringert hat. So lag der Antibiotikaverbrauch in der Tiermedizin im 2020 erstmalig unter dem in der Humanmedizin.

    Für eine weitere Senkung des Antibiotikaeinsatzes ist es notwendig, das Tierwohl bei der Tierhaltung  und der Tierzucht deutlich  zu verbessern, besonders beim Geflügel. Gut gehaltene Tiere, bei deren Zucht keine extremen Leistungen, sondern eine stabile Gesundheit in Vordergrund steht, werden weit seltener antibiotisch behandelt als Tiere, deren natürlichen Anpassungsfähigkeiten durch extreme Zuchtziele und eine defizitäre Haltung überfordert werden. Dem  muss durch strengere gesetzliche Regelungen in der Tierhaltung und der Tierzucht entgegengewirkt werden.

    Bereits jetzt gibt es gesetzliche nationale Regelungen, die den Einsatz von Reserve-Antibiotika im Tierbereich weitgehend einschränken. Dieses betrifft die Cephalosporine der dritten und vierten Generation und die Fluorchinolone. Die oft angeführten Carbapeneme finden in der Tiermedizin gar keine Anwendung.

    Die TVT fordert eine sachliche Diskussion. So muss ein verantwortungsvoller Umgang mit Antibiotika gefördert werden und der Einsatz sowohl im Tier- wie auch im Humanbereich weiter verringert werden.

    Bei der Nutztierhaltung sind die rechtlichen Anforderungen an die Zucht und Haltung deutlich zu verbessern, damit Gesundheit und Wohlbefinden den Einsatz von Antibiotika überflüssig machen.

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