Unter der Überschrift „Broadening the Gene Pool“ veröffentlichte die AQHA neue von ihrem Board of Directors beschlossene Regeln zur Limitierung der Verwendung von Sperma, Embryonen und Eizellen nach Tod oder Sterilisierung: Sperma, Embryos und Eizellen von Pferden, die 2015 oder später geboren wurden, können nicht länger als zwei Kalenderjahre nach deren Tod oder Sterilisierung verwandt werden, wenn ein Fohlen bei der AQHA registriert werden soll.
„Mit dieser neuen Regel ist die AQHA in Richtung verantwortlicherer Zuchtpraktiken ausgerichtet und verbreitert ihren Gen-Pool“, sagte AQHA President Dr. Glenn Blodgett, ein Tierarzt und Manager der Horse Division der Four Sixes Ranch in Guthrie, Texas.
Damit werden die 2003 beschlossenen Regeln REG111 und REG112 hinfällig, welche die unbegrenzte Verwendung von Gefriersperma, eingefrorenen Embryos und Eizellen (Oozyten) auch nach dem Tod der Spender erlaubten.
Das ist alles gut und schön und sicher ein winziger Schritt in die richtige Richtung, aber von einer „Erweiterung des Gene Pools“ kann deshalb natürlich keine Rede sein! Ein Tierarzt sollte so viel Genetik-Kenntnisse haben, um keine solche Aussage zu machen…
Durch diese Regel wird der Gene Pool um gar nichts erweitert. Das einzige, was sie im besten Fall erreichen kann, ist dass einer weiteren Verkleinerung des Gene Pools künftig weniger Vorschub geleistet wird als bis dahin.