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    SCHWEIZER VERBIETEN ROLLKUR

    0
    By WesternHorse Redaktion on 26. Februar 2014 Gesundheit

    Während die FEI immer noch keinen wirksamen Weg gefunden hat, das übermäßige Ein­rollen von Pferde­häl­sen zu unterbinden, haben die Schwei­zer es in ihrer Tier­schutz­verord­nung jetzt verboten. Die überarbeitete Ver­ordnung der Schweiz enthält neue Regeln zum Schutz von Pferden. Neben dem Bar­ren von Springpferden ist seit Januar dieses Jah­res un­ter Arti­kel 21 verboten, was gern vornehm als „Hyper­flexion“ und umgangssprachlich als „Roll­kur“ bezeichnet wird.

    Tier­schutzrelevant seien be­sondere “Extremfälle, bei de­nen die falsche Ein­wirkung des Reiters bzw. falsche Ver­wendung des Hilfsmittels sowie die unnatürliche Hal­tung des Pferdes of­fensichtlich sind und die Hyperfle­xion über mehrere Minuten andauert“, heißt es. Die Schweiz ist damit das erste Land, das per Gesetz der Roll­kur einen Riegel vorschiebt.

    Was sich für Pferde ändert:

    Dieser Artikel 21 verbietet auch das Coupieren der Schweif­rübe, das Er­zeugen einer unnatürlichen Hufstel­lung, das Verwenden schädlicher Huf­beschläge und das An­bringen von Ge­wichten im Hufbereich, das Antreiben oder Bestrafen mit elektrisierenden Geräten wie stromführenden Sporen, Gerten oder Viehtreibern, den Ein­satz von Pferden mit durch­trennten oder unempfindlich gemachten Bein­nerven, mit überempfindlich gemachter Haut an den Gliedmaßen oder mit an den Gliedmaßen angebrachten schmerzverursachenden Hilfsmitteln im Sport, das Entfernen der Tasthaare und das Anbinden der Zunge.

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