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    NATIONAL FOUNDATION QUARTER HORSE ASSOCIATION ERHÖHT ANFORDERUNGEN

    0
    By WesternHorse on 26. März 2018 News

    Im letzten Jahr wurde von der National Foundation Quarter Horse Association (NFQHA) eine Regeländerung vorgenommen bezüglich des Quarter Horse-Blutanteils für die Zertifizierung als Founda­tion Quarter Horse. Mussten es früher mindestens 80 % Quarter Horse-Blut sein, so ist nunmehr ein Minimum von 85% Quarter Horse-Blut erforderlich, um ein Pferd als Foundation Quarter Horse zertifizieren zu lassen.

    Es geht hier um den Vollblutanteil, denn das Vollblut (Thoroughbred) ist die einzige Outcross-Rasse, die bei den Quarter Horses anerkannt wird. Dieser sollte für die NFQHA unter 20 % sein, während es bei der American Quarter Horse Association (AQHA) kein Limit gibt und es viele eingetragene Quarter Horses gibt, die mehr Vollblut haben als Quarter Horse-Blut, manche haben nur einen verschwindend kleinen Anteil an Quarter Horse-Blut.

    Der Grund für die Regeländerung der NFQHA ist für Nicht-Mathematiker nur schwer nachzuvollziehen, aber im Prinzip ist es so, dass im NFQHA Research-Programm der Vollblutanteil nach der 11. Genera­tion nicht mehr erscheint. Jeder Vollblüter in der 12. Generarion trägt aber 0,049 % zur Abstammung bei. Gut 20 Vollblutvorfahren in der 12. Generation machen 1 % der Abstammung aus. – Als die Regel der NFQHA 1995 in Kraft trat, schien das nicht signifikant zu sein, aber aufgrund der 20 Generationen seit der Gründung der AQHA vor 77 Jahren (durchschnittlich vier Jahre pro Generation) kann das heute doch ein signifikanter Prozentsatz sein.

    „In einem Fall in diesem Jahr machte das Vollblut in der 11. Genaration über 3,5 % aus, ohne die, welche in der 12., 13. Generation und weiteren noch dazugerechnet werden mussten“, verlautbart die NFQHA. „Um den Effekt auszugleichen, den die 12. und weitere Generationen haben können, wurde es notwendig, den Mindestprozentsatz von 80 auf 85 % zu erhöhen. Es liegt nicht im Interesse der Rasse Quarter Horse und ist auch nicht fair gegenüber den bereits zertifizierten Pferden, jetzt ein junges Pferd zu zertifizieren, dessen Eltern oder Großeltern nicht qualifiziert gewesen wären.“

    Nachdem eine Reihe von Mitgliedern angerufen hatten, die nicht über die Regeländerung informiert gewesen waren, hat die NFQHA noch eine Übergangsperiode bis zum 30. April 2018 gewährt. Ab 1. Mai dieses Jahres gilt definitiv die 85-Prozent-Regel.

    „Breeding the Quarter Horse back into the Quarter Horse” (das Quarter Horse wieder in das Quarter Horse zurückzüchten) ist das Motto der NFQHA. Sie will Züchter ermuntern, den Quarter Horse-Blutanteil in ihren Pferden weiter zu erhöhen und so den Fortbestand der Rasse zu sichern.

    „Die NFQHA hat die Abstammung von über 38.000 Pferden dokumentiert, und obwohl der alte Quarter Horse-Typ (auch Bulldog Type genannt) immer noch nicht häufig ist, haben wir unsere Anforderungen die gesenkt, um mehr Pferde einzubeziehen und so mehr Gebühren einzunehmen“, sagt NFQHA-Präsident Gail Zscheile. „Das hatten wir bei der Gründung versprochen, und dem fühlen wir uns verpflichtet. Unseren aufrichtigen Dank an unsere loyalen Mitglieder für ihre züchterischen Bemühungen. Unser historischer, lebender nationaler Schatz – das originale Quarter Horse – wurde durch euere Liebe zum wundervollen Bulldog vor dem Verschwinden bewahrt!

    National Foundation Quarter Horse Association
    NFQHA, P. O. Box 129, Levan, Utah 84639
    (541) 426-4403, info@nfqha.com

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